VATM hält Höhe der Wechselgebühren nur teilweise für gerechtfertigt
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hält die Höhe der sogenannten Wechselgebühren, die in der Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 15. Juni 1998


