Bundesverfassungsgericht knüpft Herausgabe von Vorratsdaten an strenge Voraussetzungen
19.03.2008 VATM: Angemessene Entschädigungsregelung muss Investitionskosten beinhalten Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Herausgabe von Vorratsdaten an die Strafverfolgungsbehörden zunächst einzuschränken, wird vom VATM begrüßt. Danach ist die Übermittlung


