VATM betrachtet Kartellamt-Entscheidung mit Besorgnis
08.03.2002 Internet-Aktivitäten von T-Online und Springer aufmerksam beobachten Das Bundeskartellamt hat heute den Internet-Plänen von T-Online und Bild.de zugestimmt, wenngleich nur unter einer Reihe von Voraussetzungen, die die Antragsteller


